Wenn Sie das Überleben bedrohter Tierarten auch nach dem eigenen Tod unterstützen möchten, besteht die Möglichkeit, die ZGAP in Ihrem Testament zu bedenken. Andere Menschen schenkten uns bereits ihr besonderes Vertrauen durch die Einrichtung zweckgebundener Stiftungen innerhald der ZGAP. Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen über Ihre Wünsche.